Eheverträge

Eheverträge

Mit einem Ehevertrag können verschiedene Ziele erreicht werden, wie Meistbegünstigung der Ehegatten, Insolvenzsicherung, Gemeinschaftsbetonung, vermögensrechtliche Unabhängigkeit. Oft können mit einem Ehevertrag bessere Begünstigungen bei einem Todesfall erreicht werden als mit einem Erbvertrag oder Testamenten.

Peter Voser zeigt den Kursteilnehmenden einerseits die gesetzlichen Regeln des ordentlichen Güterstandes der Errungenschaftsbeteiliung und andererseits die Gestaltungsmöglichkeiten mit Eheverträgen – wie die Modifikation beim gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteilung, die Wahl der Gütergemeinschaften oder der Gütertrennung – auf.

Der Kurs richtet sich an Alle, die sich für die Gestaltungsmöglichkeiten mit Eheverträgen interessieren."

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